Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen einerseits den Kunden (im folgenden Teilnehmer/TN genannt) als Nutzer bzw als gesetzlichen Vertreter der eigentlichen Nutzer und der Schwimmschule Delphin, Inhaber Katrin Reincke, Jahnstr. 10, 21279 Hollenstedt (im Folgenden SSD genannt).
Bei Anmeldung und vor Unterschrift unter das Anmeldeformular machen wir Ihnen diese AGB zugänglich, die Sie mit Unterzeichnung des Buchungsvertrages (BV) sodann anerkennen.
1. Abschluss des Schwimmschul -Vertrages
Der Schwimmschul- Vertrag kommt zustande, indem Sie einen der von SSD an Sie versandten und schon unterzeichneten beiden BV selbst gegenzeichnen und an die SSD termingerecht zurückschicken. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle im BV mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2. Bezahlung
Die vereinbarte Kursgebühr für das jeweilige Halbjahr ist grundsätzlich im Voraus, spätestens 10 Tage vor Kursbeginn zahlbar und fällig. Zwischen den Parteien kann Lastschriftzahlung von monatl. 1/6 der Halbjahresgebühr vereinbart werden (Abbuchung zum
3. Werktag eines Monats) vorausges., dass vom Vertragspartner ein entsprechender Lastschriftauftrag erteilt wird.
Im Falle einer Kündigung erlöschen erteilte Lastschriftaufträge automatisch mit Vertragsende.
Konkret befristete Kompaktkurse oder Sonderveranstaltungen, sowie von der SSD vermittelte Veranstaltungen 3. Veranstalter sind vor Kursbeginn durch Einmalzahlung zahlbar und fällig.
Bei Zahlungsverzug ist für jede weitere Mahnung nach der Erstmahnung eine Mahn-pauschale von drei Euro fällig. Die volle Kursgebühr für einen fest gebuchten Platz ist in jedem Falle fällig und zahlbar, wenn der Kurs angetreten oder erst innerhalb von zwei Wochen vor Kursbeginn abgesagt wird. Die Absage gegenüber der SSD bedarf der Schriftform.
3. Laufzeit und Verlängerung
Der jeweilige Schwimmschul - Vertrag hat grundsätzlich eine Laufzeit bis zum Ende des jeweiligen Kalenderhalbjahres, also bis zum 30. Juni oder bis zum 31, Dezember eines jeden Jahres. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Kalender - Halbjahr, wenn er nicht bis spätestens eineinhalb Monate vor Ablauf, also spätestens bis zum 15. Mai, beziehungsweise bis zum 15. November eines jeden Jahres bei der SSD schriftlich gekündigt wird.
Aqua-Fitness- Jahres-Abos gelten für 12 Kalendermonate ab Vertrags-abschluß, sie verlängern sich automatisch um weitere 12 Kalendermonate, wenn das jeweilige Abo nicht drei Monate zum Ablauf der laufenden 12 - Monats - Periode bei der SSD schriftlich gekündigt wird.
Für Kompaktkurse und Sonder-veranstaltungen, sowie vermittelte Veranstaltungen 3. Veranstalter gilt jeweils eine konkrete Befristung, sodass derartige Vereinbarungen mit Ablauf der Befristung automatisch ohne Kündigung auslaufen.
4. Leistungen
Der Umfang der von der SSD geschuldeten, beziehungsweise der von Drittveranstaltern von der SSD vermittelten Leistungen ergibt sich aus den Angaben der zur Grundlage der Vereinbarung gewordenen jeweiligen Programmausschreibung und den hierauf Bezug nehmenden Angaben im BV.
Die reguläre Kurseinheit beträgt 40 Minuten, sowie 5 Minuten für organisatorische Belange.
Unterrichtsfreie Zeiten / Ferien der SSD werden jeweils vor Beginn eines Halbjahres festgelegt und sind bei der Berechnung der Kursgebühr pp. bereits als Abzugsposten berücksichtigt. Nach bestandenen Schwimmprüfungen können Abzeichen und Urkunden gegen Gebühr erworben werden.
5. Leistungs-/ Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen der SSD von dem vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von der SSD nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt würden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Kurses pp. nicht beeinträchtigen. Die SSD wird Sie über solche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
Die Festlegung des Stundeplanes beziehungsweise der Kurszeiten nimmt die SSD jeweils zu Beginn eines jeden Kalenderhalbjahres vor. Termin - und Änderungswünsche von TN werden dabei soweit als möglich berücksichtigt, wenn sie bis spätestens eineinhalb Monate vor Ablauf der jeweiligen Halbjahresperiode schriftlich bei der SSD eingehen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf bestimmt Kurszeiten, beziehungsweise die Betreuung durch bestimmt Kursleiter/-innen. In dringenden Fällen behält sich die SSD derartige Änderungen auch innerhalb der jeweiligen Halbjahres- bzw. Vertragsperiode vor.
Der Wechsel zu einer anderen Schwimmeinrichtung der SSD ist grundsätzlich nach vorheriger Absprache möglich.
Wechseltermin und neue Gruppeneinteilung werden von der SSD im Einzelfall unverzüglich mitgeteilt.
Im Interesse eines erfolgreichen Gruppenunterrichts, insbesondere in den PINGU-, DELPHIN-Kinder sowie Anfängerkursen wird ausreichende Wassergewöhnung, Selbständigkeit und altersgemäße Lernbereitschaft der Kinder vorausgesetzt und durch die SSD bei einem „Probeschwimmen" überprüft. Führt diese überprüfung zu begründeten Beanstandungen, ist die SSD berechtigt, das Kind für den geplanten Kurs abzulehnen, bzw. einen anderen SSD-Kurs vorzuschlagen.
6. Kündigung durch die Schwimmschule
Die SSD kann ohne Einhaltung einer Frist den Schwimmschul - Vertrag kündigen, wenn der Nutzer den gebuchten Kurs pp. trotz vorheriger Abmahnung durch die SSD oder ihren Repräsentanten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Schwimmschul - Vertrages gerechtfertigt ist.
Während des Unterrichts dürfen sich in der Schwimmeinrichtung nur Kursleiter/-innen und Kursteilnehmer aufhalten. Werden Anweisungen des Kursleiters/ der Kursleiterin nicht befolgt und wird dadurch der Unterricht gestört, kann der störende Teilnehmer nach vorheriger Abmahnung von der betreffenden Unterrichtsstunde, in schweren Fällen vom Rest des Kurses ausgeschlossen werden.
Das gleiche gilt, wenn der Nutzer trotz vorheriger Abmahnung weiterhin gegen die Hausordnung oder gegen sonstige Nutzungsbedingungen der jeweiligen Schwimmeinrichtung verstößt.
Kündigt die SSD, so behält sie den Anspruch auf die Kursgebühren pp.; die SSD muss jedoch gegebenenfalls den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile erstatten, die sie aus der Neu-Besetzung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, Unterrichtsausfall, übertragbarkeit
Tickets verfallen mit Ende des auf dem Ticket angegebenen Zeitraums. Tickets sind nur nach Absprache mit der SSD übertragbar. Ungenutzte Leistungen sind nicht ersetz-o. verrechenbar. Nicht in Anspruch genommene Unterrichtszeiten können nicht erstattet werden. Für Unterrichtsausfälle, deren Ursache von der SSD nicht zu vertreten sind, besteht kein Anspruch auf Erstattung.
8. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche und deliktische Haftung der SSD für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die dreifache Kursgebühr beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Die SSD haftet nicht für Schäden und Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen 3. Unternehmen, die die SSD lediglich vermittelt hat und die in der Programmausschreibung auch als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
Für während des Kurses eingebrachte Sachen des Nutzers oder seiner Begleitpersonen wird nicht gehaftet.
Der Nutzer und seine Begleitpersonen betreten und nutzen die Schwimmeinrichtung auf eigene Gefahr.
Insbesondere darf der direkte Schwimmhallen - Bereich nicht betreten werden, solange in diesem Bereich kein Personal der SSD anwesend ist. Die ausgehängte Hausordnung ist Bestandteil der AGB.
9. Verjährung
Alle vertraglichen Ansprüche des Nutzers gegen die SSD verjähren ein Jahr nach Ende der jeweiligen Halbjahresperiode bzw. nach Ende der vereinbarten Vertragsperiode.
10. Abtretungsverbot
Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Nutzers gegen die SSD ist ohne deren vorherige Zustimmung ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Schwimmschul - Vertrag und im Zusammenhang damit, sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung.
11 . Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages insbes. dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages einschließl. der AGB zur Folge. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Interesse der beiden Vertragspartner am Nächsten kommt.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz der SSD in Hollenstedt.
13. Sonstiges
Der SSD stehen alle Urheber-Nutzungsrechte an Foto-und Videoaufnahmen zu, die in ihrem Auftrag während des Unterrichts hergestellt werden. Foto, Film- oder Videoaufnahmen sind nur nach vorheriger Absprache mit dem SSD - Personal gestattet. Die Erlaubnis kann ohne Begründung verwehrt werden.
Stand Jan.2007, gültig ab Januar 2007